Resolution zur Beachtung der Kinder- und Jugendrechte

Wir, die Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, bekennen uns zu einer kind- und jugendgerechten Gesellschaft, in der die Bedürfnisse und Meinungen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden und in der die Rechte der Kinder und Jugendlichen unumstritten gelten.


In unserer Bewegung lernen die Kinder und Jugendlichen, dass sie neben Pflichten auch Rechte haben, wie zum Beispiel das Recht auf Meinungsfreiheit, auf altersgemäße Mitbestimmung, auf gewaltfreie Erziehung und auf gesundes Leben. Außerdem treten wir bundes- und landesweit öffentlich für die Beachtung und Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte ein, wie zum Beispiel durch unsere Mitgliedschaft im „Kinderrechte-Netzwerk - National Coalition für Kinderrechte“.


Die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“, seit 1992 auch in Österreich in Geltung, stellt für uns die Grundlage der Kinder- und Jugendrechte dar. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen daher in Österreich alle Rechte gelten, die in der UNKonvention festgelegt sind. Leider ist das in Österreich nicht in allen Lebensbereichen selbstverständlich. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden oft nicht nur missachtet, sie werden häufig nicht einmal gekannt.


Wir setzen uns daher für die uneingeschränkte Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ein. Wir rufen die Gesellschaft, die Politik, die Medien und die Wirtschaft zur Beachtung, Umsetzung und Sensibilisierung der Kinder- und Jugendrechte auf.

Insbesondere fordern wir:

  • eine Gesellschaft und Politik, die jegliche physische, sexuelle und psychische Gewalt an Kindern und Jugendlichen ablehnt und verurteilt;
  • eine Asyl- und Fremdenpolitik, in der die Rechte der Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden;
  • - eine Verwaltung und Gerichtsbarkeit, in der die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte geeignet wahrnehmen können;
  • eine kinder- und jugendfreundliche Wirtschaft;
  • die Beachtung der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei den Berichterstattungen der Medien;
  • gesetzlich verpflichtende Beteiligungsmodelle für Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung von Projekten, die kinder- und jugendrelevant sind (auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene);
  • die Verankerung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in der österreichischen Bundesverfassung;
  • die rasche und effektive Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Kinderrechte.

aus der Verbandsordnung der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs